Hausordnung Ferienhaus Windsbraut

Sie wünschen sich einen Urlaub direkt am Wasser ?
dann ... Ferienhaus WINDSBRAUT

Segeln auf dem Breeger Bodden

Hausordnung:
des Ferienhauses Windsbraut, Deichallee 7, 18556 Breege

An unsere geschätzten Mieter:

Wir haben mit viel Freude und Liebe unser Ferienhaus für Sie eingerichtet und hoffen, dass Sie die Einrichtung zu schätzen wissen. Wir wünschen, dass Sie sich wohl fühlen und für alle Möbel und Gegenstände sorgsam behandeln. Sämtliche Gegenstände die sich im Haus befinden oder zu diesem gehören, dürfen und sollten von Ihnen genutzt werden. Bitte gehen Sie mit Allem sorgsam um. Bitte verlassen Sie das Haus nach Ablauf der Mietzeit so, wie Sie es vorgefunden haben und bitte stellen Sie keine Möbel und Gegenstände um.

  • Allgemeines
  • Bei allen Fragen rund ums Haus und Serviceanfragen bitte den Hausmeister kontaktieren.  Die Tel. Nr. des Hausmeisterservice bekommen Sie mit der Anmeldebestätigung zugeschickt. Gleichfalls finden Sie die Kontaktdaten auch als Aushang im Eingangsbereich .
  • Das Haus ist ein Nichtraucherhaus.  Auf die strickte Einhaltung des Rauchverbotes weisen wir hiermit ausdrücklich hin.
  • Die Fußbodenheizung wird über die Zentrale Steuerung der Wärmepumpe unter Einbeziehung der Außentemperatur gesteuert. Bei Bedarf drehen Sie die Raumfühler voll auf.
  • Das Ferienhaus darf nicht mit mehr oder anderen Personen bewohnt werden, als vertraglich vereinbart sind.
  • Vorhandene Vorräte dürfen genutzt werden.  Wir würden uns freuen, wenn bei mehr als unerheblichem Verbrauch, diese auch wieder ergänzt würden.
  • In der TV Kommode finden Sie den Hausinformationsordner, mit Informationen zum Haus und Tipps zu Aktivitäten.
  • Die Fernseh- und Radioprogramme können Sie nur mit dem Receiver steuern (siehe Sendewahlliste). Bitte programmieren Sie die Geräte nicht nach Ihren Wünschen um.
  • Möbel aus der Inneneinrichtung sollten nicht ins Freie getragen werden.
  • Die Möbel im Haus sollten nicht in den Räumen umgestellt werden.
  • Die Sitzpolster der Außenmöbel bitte über Nacht und bei Regenwetter in Haus lagern.
  • Der digitale Save kann von Ihnen mit einem Zahlencode programmiert werden. Die Anleitung ist am Save angebracht. Sollten Sie einmal den Save nicht mehr öffnen könne, hat der Hausmeister Zugriff auf einen Notschlüssel.
  • Die  Alarmanlage des Hauses darf nur vom Hausmeister bedient und eingeschaltet werden.
  • Auf der Insel Rügen ist das Wasser extrem Kalkhaltig, aus diesem Grund haben wir ein Wasserenthärter System einbauen lassen.  Das Wasser wird mit diesem System weicher.
  •  Lärm
  • Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernseher, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Kinder
  • Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen.  Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.  Dazu gehört auch der  zur Anlage „Admiralsresidenz“ gehörenden Spielplatz für Kinder unter 14 Jahre
  • Kinder dürfen im Garten und auf dem zum Haus gehörenden Deichstück spielen.  Buddeln und Graben sind hier nicht gestattet.  Zelte und Planschbecken aufstellen ist gleichfalls nicht gestattet.
  •  Sicherheit
  • Unter Sicherheitsaspekten sind die Haustür, Terrassentüren und die Fenster bei Abwesenheit geschlossen zu halten.
  • Bei stürmischem Wetter müssen die Terrassenmöbel und der Strandkorb mit den Möbelketten gesichert werden.
  • Das Grillen ist auf dem  Balkon grundsätzlich nicht gestattet.  Der Grill kann auf der  Terrasse benutzt werden.
  • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Haus,  auf dem Dachspeicher, im Fahrradabstellraum und auf dem Grundstück ist untersagt.
  • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an der Heizung  und Wasserleitungen ist sofort der Hausmeister zu benachrichtigen.
  • Die Mieter muss etwaige Schäden am Inventar und an den elektrischen Geräten sofort dem Vermieter oder seinem Vertreter vor Ort melden.
  • Die Fenster und Türen sind bei Sturm,  Regen und Unwetter zu verschließen.
  • Es besteht auf dem Gelände der Wohnanlage Admiralsresidenz ein Feuerwerksverbot. Danach ist das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände in unmittelbarer Nähe der Reethäuser  auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zu Grunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern.
  • Je nach Wetterlage im Winter, ist der Mieter für den  Zeitraum seiner Buchung  für den Winterdienst zuständig. Ein Schneeschieber befindet sich im Fahrrad- Abstellraum.
  • Hinweis: Bei Belegung des Hauses mit Kindern, bitte achten Sie darauf, dass die Kinder nicht an die zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel gelangen können.  Bitte beachten Sie auch, dass Sie für kleinere Kinder notwendige Sicherheitsvorkehrungen selbst treffen müssen.
  • Der Kamin ist nur von sachkundigen Erwachsenen zu betreiben.  Eine Bedienungsanleitung liegt für Sie bereit.  Die Oberfläche des Kamins kann sehr heiß werden, bitte benutzen Sie den bereitgelegten Schutzhandschuh. Der Kamin hat eine automatische Frischluftzufuhr von Außen.
    Es dürfen keine ungeeigneten Brennstoffe verwenden werden.
  • Der Kamin ist bei Abreise gesäubert zu hinterlassen.
  • Es darf keine heiße Asche in die Mülltonnen eingefüllt werden. Im Außen- Abstellraum steht für diesen Zweck ein Ascheeimer bereit.
  • Reinigung
    Das Haus und das Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.
  • Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Hausmeister zu übergeben und die Schlüssel an den Hausmeister auszuhändigen. Das Haus ist  geräumt und besenrein zu verlassen, die Mülleimer zu sind zu entleeren, anderer Müll sowie Altglas ist vor Abreise aus dem Haus zu entfernen,  die Spülmaschine und der Kühlschrank ist ausgeräumt zu hinterlassen. Die Asche ist aus dem Ofen zu entfernen. Sollten durch Nichteinhaltung ein höherer Reinigungsaufwand entstehen, werden wir diese Kosten von der Kaution abziehen.
  • Bitte nutzen Sie das bereitgestellte Backpapier für den Backofen.
  • Bitte räumen Sie benutztes Geschirr nur in sauberen und trockenem Zustand wieder in die Schränke ein, gleiches gilt für Besteck, Töpfe und Geräte
  • Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen  entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung  der AFR gesondert zu entsorgen. Eine Informationsmappe zur Mülltrennung liegt im Haus aus.
  • In die Spül- Wasch- und Duschbecken, sowie in die Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste und schädliche Flüssigkeiten entsorgt werden. Bitte verwenden Sie hierfür die Abfallbehälter. Die Toilette darf nur für den natürlichen Gebrauch unter Benutzung von Toilettenpapier benutzt werden. Bitte keine Tampons, Binden, Slipeinlagen oder der Gleichen über die Toilette entsorgen.
  • Bitte nach Gebrauch die Duschwände vom Wasser, mit dem bereitgestellten Abzieher reinigen.
  • Nach Gebrauch bzw. vor der Abreise bitte den Grill reinigen. Grillrost säubern und die rückständigen Verbrennungsreste entsorgen.
  • Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster.  Bitte achten Sie auch auf ausreichendes Lüften in den Badezimmern.
  • Fahrzeuge
  • Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen den Grünflächen ist nicht gestattet. Hierfür sind die dafür vorgesehenen Stellflächen neben dem Haus vorgesehen.
  • Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden
  • Wohnmobile und Wohnwagen dürfen nicht auf dem Grundstück geparkt werden.
  • Beim Befahren der Deichallee, der Garageneinfahrt und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Das Abstellen von Fahrrädern ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen im Außenbereich  und im abschließbaren Fahrradabstellraum, (von März bis Oktober) gestattet.Ein Abstellen im Haus ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Befahren des Deichs ist mit jedweder Art von Fahrzeug  nicht gestattet.
  • Haustiere
  • Die Haltung von jedweder Art von Tieren in dem Mietobjekt und auf dem dazugehörigen Grundstück ist nicht gestattet.  Mit einer Ausnahme siehe AGB §7 – 5
  • Bei Hunden ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere grundsätzlich fernzuhalten.  Auf dem Gelände der Wohnanlage Admiralsresidenz besteht eine Anleinpflicht.
  • Hunde dürfen nicht auf  Sofa, Betten,  Stühle etc.  Denken Sie dabei auch an andere Feriengäste ohne Hunde.  Sollten durch Nichteinhaltung ein höherer Reinigungsaufwand entstehen, werden wir diese Kosten von der Kaution abziehen.
  • An- uns Abreise
  • Die Anreise erfolgt am Anreisetag in der Regel ab 16.00 Uhr und möglichst bis 18.00 Uhr. Die geschätzte Anreisezeit ist mit dem Hausmeister vorab per Telefon abzusprechen, damit die Schlüsselübergabe  und eine kurze Einweisung am Haus stattfinden kann. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so informiert der Mieter unbedingt rechtzeitig den Hausmeisterservice.
  • Die Abreise hat am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
  • Anderweitige Vereinbarungen (Abreise bis maximal 12.00 Uhr) sind nur gültig bei einer Absprache vor Ort mit dem Hausmeisterdienst.
  • Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit  zwei Haustürschlüssel.  Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Schlüssel.
  • Niemand wird absichtlich Sachen im Haus beschädigen. Es kann Ihnen jedoch passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir bitten Sie, uns den entstandenen Schaden schnellstmöglich mitzuteilen. Wir möchten nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. wenn die nächsten Mieter eingezogen sind, den Schaden feststellen müssen. Beschädigte Gegenstände sind spätestens mit der Schlüsselabgabe zu melden. Nur so können wir als Vermieter eine gleichbleibende Ausstattung gewährleisten
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